AGBs
§1 Vertragsgegenstand
(1) Der Auftragnehmer erbringt für den Auftraggeber Dienstleistungen im Bereich Performance-Marketing, insbesondere die Erstellung, Verwaltung und Optimierung von Werbekampagnen über die Plattformen von Meta Platforms (Facebook, Instagram).
(2) Der Auftragnehmer stellt zusätzlich ein System zur Leadverwaltung (CRM) zur Verfügung.
(3) Der Auftraggeber ist für die Bearbeitung der generierten Leads, insbesondere die Kontaktaufnahme, Qualifizierung sowie den Abschluss von Maklerverträgen, eigenständig verantwortlich.
§2 Kostenstruktur
(1) Die Leistungen des Auftragnehmers werden ohne feste Grundvergütung erbracht.
(2) Der Auftragnehmer erhält eine erfolgsabhängige Vergütung gemäß §3.
§3 Erfolgsabhängige Vergütung
(1) Der Auftragnehmer erhält eine Vergütung in Höhe von (im Angebot festgehalten) der vom Auftraggeber tatsächlich vereinnahmten Provisionen, sofern diese auf Leads zurückzuführen sind, die im Rahmen der Zusammenarbeit generiert wurden.
(2) Ein provisionsrelevanter Erfolg liegt insbesondere vor, wenn:
ein Maklervertrag, insbesondere ein Alleinauftrag, zustande kommt oder
ein Kaufvertrag vermittelt wird
und daraus eine Provision entsteht.
(3) Die Vergütungspflicht entsteht mit Zahlungseingang der Provision beim Auftraggeber und besteht unabhängig vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, sofern der zugrunde liegende Lead innerhalb der Vertragslaufzeit generiert wurde.
§4 Kausalität
(1) Es wird vermutet, dass ein Abschluss auf Leistungen des Auftragnehmers zurückzuführen ist, wenn der zugrunde liegende Kontakt:
über eine durch den Auftragnehmer geschaltete Werbekampagne generiert wurde oder
im bereitgestellten CRM-System erfasst ist.
(2) Der Auftraggeber trägt die Beweislast dafür, dass ein Abschluss nicht auf die Tätigkeit des Auftragnehmers zurückzuführen ist.
§5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich:
jeden generierten Lead innerhalb von maximal 8 Stunden nach Eingang während der üblichen Geschäftszeiten erstmalig zu kontaktieren
jeden Lead innerhalb von 7 Tagen mindestens 5 Kontaktversuche auf mindestens 3 unterschiedlichen Tagen durchzuführen
sämtliche Kontaktversuche vollständig und wahrheitsgemäß im bereitgestellten CRM-System zu dokumentieren
keine über den Auftragnehmer generierten Leads außerhalb des CRM-Systems zu bearbeiten oder zu verwerten
alle vertragsrelevanten Informationen vollständig und korrekt bereitzustellen
Nach dem fünften dokumentierten Kontaktversuch gilt ein Lead als ordnungsgemäß bearbeitet.
§6 Meldepflicht bei Abschlüssen
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, jeden provisionsrelevanten Abschluss unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Kenntnis, zu melden.
(2) Auf Verlangen des Auftragnehmers sind folgende Nachweise vorzulegen:
Maklervertrag
Kaufvertrag
Provisionsabrechnung
Zahlungsnachweis
§7 Vertragsstrafe
(1) Verstößt der Auftraggeber gegen die Meldepflicht gemäß §6 oder macht er unvollständige oder unrichtige Angaben, wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 25.000 € pro Einzelfall fällig.
(2) Die Vertragsstrafe wird insbesondere fällig bei:
nicht gemeldeten Abschlüssen
vorsätzlicher oder fahrlässiger Falschmeldung
Umgehung des Auftragnehmers
(3) Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche bleibt unberührt.
§8 Umgehungsschutz
(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche über den Auftragnehmer generierten Kontakte ausschließlich im Rahmen dieses Vertrags zu verwerten.
(2) Jede Form der Umgehung, insbesondere durch direkte Abwicklung ohne Meldung, Einschaltung Dritter oder zeitliche Verschiebung von Abschlüssen mit dem Ziel der Umgehung der Vergütungspflicht, ist unzulässig. Dies gilt auch für zeitlich verzögerte Abschlüsse sowie für Abschlüsse über verbundene Unternehmen, Dritte oder sonstige Umgehungskonstruktionen.
§9 Nachvergütung
(1) Für alle Leads, die während der Vertragslaufzeit generiert wurden, besteht eine Vergütungspflicht für sämtliche daraus resultierenden Abschlüsse für einen Zeitraum von 12 Monaten nach erstmaligem Leadkontakt – unabhängig davon, wann der Abschluss tatsächlich erfolgt.
§10 Rechnungsstellung und Zahlung
(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, nach Kenntnis eines provisionsrelevanten Abschlusses eine Rechnung zu stellen.
(2) Die Zahlung ist innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.
§11 Einsichtsrecht
(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Einsicht in alle zur Überprüfung der Vergütung relevanten Unterlagen zu verlangen.
(2) Hierzu zählen insbesondere:
CRM-Daten
Verträge
Abrechnungen
Zahlungsnachweise
(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese Unterlagen auf Anfrage vollständig zur Verfügung zu stellen.
§12 Haftung
(1) Der Auftragnehmer übernimmt keine Garantie für bestimmte wirtschaftliche Erfolge.
(2) Die Haftung des Auftragnehmers ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
§13 Leistungsunterbrechung / Kündigung durch Auftragnehmer
(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Leistungserbringung jederzeit vorübergehend auszusetzen oder die Zusammenarbeit fristlos zu beenden, wenn der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten, insbesondere der Leadbearbeitung gemäß §5, nicht oder nicht ausreichend nachkommt.
Eine Aussetzung oder Beendigung berührt nicht den Anspruch des Auftragnehmers auf Vergütung für bereits generierte Leads gemäß §3 und §9.“
§13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gerichtsstand ist, soweit zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.